
Gestern am 17.8.2021 fand eine weitere Sitzung des BVV Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen statt. Unter Tagesordnungspunkt 3 “Bericht aus dem Bezirksamt” berichtete Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn zum Thema Karow in wenigen Worten:
- Der Senator für Stadtentwicklung & Wohnen habe ihm mit Schreiben vom 17.06.2021 die Absicht mitgeteilt, auch die drei B-Plan-Verfahren Karow Am Teichberg, Karow-Süd und Straße 52 zur Wahrung der dringenden Gesamtinteressen Berlins nach §7 Abs. 1, S. 4 AGBauGB an sich zu ziehen.
- In seinem Antwortschreiben vom 16.07.2021 und bisher geführten Gesprächen habe er auf die notwendige frühzeitige Einbeziehung des Bezirks und der entsprechenden Akteure vor Ort im Rahmen eines geeigneten Formats aufmerksam gemacht.
- Eine Antwort des Senators für SE & W auf sein Schreiben vom 16.07.2021 stehe noch aus.
Nachdem am 16.6.2021 die Mehrheit der BVV beschlossen hatte den Zwischenbericht des Bezirksamtes zum Rahmenplan Karow abzuweisen und das Bezirksamt aufgefordert hatte die Rahmenplanung unter der Prämissen des Einwohnerantrages aus- und fortzuführen, war das ehrlich gesagt zu erwarten gewesen.
Die 3 Gebiete in Karow sind nun also Projekt Nummer 17 auf der Liste der vom Senat betreuten neuen Stadtquartiere. Erst im letzten Herbst waren Siemensstadt 2.0 und Gut Hellersdorf als Nummer 15 und 16 hinzugekommen.
Da zwischen dem erneuten BVV Beschluss und dem Brief des Senators nur ein Tag lag, würde ich das als direkte Reaktion sehen. Ich gehe davon aus, dass der Senat sicherstellen will, dass in den 3 Gebieten in Karow höher/ dichter gebaut wird als die maximale Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8 und den im Einwohnerantrag geforderten 50 Metern Abstand zu Bestandsbebauung. Aus Sicht des Senats darf wohl kein Präzedenzfall geschaffen werden auf den sich die Anwohner der anderen neuen Quartiere beziehen können und der den Interessen der Wohnungsbaugesellschaften so stark entgegensteht.
Der Prozess wird nun also auf Senatsebene noch einmal von vorne starten. Ich erwarte es wird wieder mit den Forderungen der Wohnungsbaugesellschaften von einer GFZ von 1,5 oder auch höher starten, wie das am Anfang auch im Rahmenplan des Bezirkes vorgesehen war. Wie weit der Senat bei dem weiteren Verfahren auf Anwohnerinteressen Rücksicht nimmt, die GFZ senkt oder BürgerInnen wirklich im Verfahren beteiligt, wird sich zeigen.
Nachdem ich über die letzten Monate den vom Senat geleiteten Prozess zum neuen Quartier “Buch Am Sandhaus” verfolgt habe, wo ausgerechnet der laut Online Bürgerbeteiligung unbeliebteste, aber von der Anzahl der Wohnungen höchste Entwurf vom Gutachtergremium als bevorzugt abgesegnet wurde, bin ich da eher pessimistisch. Mal sehen was die Zukunft bringt…
Als Update aus den Aktivitäten des Bürgervereins Wir Für Karow, möchte ich auch noch auf die Podiumsdiskussion am 2.9. 2021 um 19 Uhr in der Berliner Stadtmission hinweisen, die sowohl vor Ort als auch per Livestream im Internet verfolgt werden kann. Da werden Bauen, Umwelt, Verkehr und Bürgerbeteiligung die großen Themen für die Diskussion sein.
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